Telearbeit und Sozialversicherungen – Handlungsbedarf

Zulauf Consulting & Trading GmbH
Telearbeit und Sozialversicherungen – Handlungsbedarf
Nächste Durchführung
Freitag, 8. November 2024 - 12:00 bis 13:30 Uhr (Online-Durchführung)

Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.

Die Übergangsbestimmungen im Bereich der EU resp. EFTA waren in Bezug auf die Telearbeit bis 30.06.2023 gültig.

Die Möglichkeiten ab 1.7.2023 sind detailliert bekannt. Die Anträge zur grenzüberschreitenden Telearbeit müssen ab 1.7.2024 innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.

Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?

 

CHF 190.00 (inkl. MWST)