Telearbeit und Sozialversicherungen – Handlungsbedarf
Zulauf Consulting & Trading GmbHDie korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.
Die Übergangsbestimmungen im Bereich der EU resp. EFTA waren in Bezug auf die Telearbeit bis 30.06.2023 gültig.
Die Möglichkeiten ab 1.7.2023 sind detailliert bekannt. Was und bis wann haben die Unternehmen in der Schweiz Handlungsbedarf? Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?
Die Frist zur rückwirkenden Beantragung von grenzüberschreitender Telearbeit aufgrund des Rahmenabkommens zur Telearbeit per 1.7.2023 läuft Ende Juni 2024 ab.
CHF 190.00
(inkl. MWST)
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