Die neuen EO-Leistungen per 1. Juli 2027 – Zusammenhänge und Vorbereitung in den Unternehmen
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Am 1. Juli 2027 erfolgt eine Angleichung und Erweiterung der Leistungen aus dem EO-Gesetz. Die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung wurden bereits veröffentlicht. Je nach Ausgangslage müssen in den Unternehmen verschiedene Überlegungen angestellt und Fragen beantwortet werden. Beispielsweise: Muss der Arbeitgeber einen Urlaub gewähren, wenn die Voraussetzungen für die EO-Leistungen nicht erfüllt sind? In welchem Fall darf gekündigt werden und in welchem nicht? Wie lange dauert die Sperrfrist?
CHF 300.00
(inkl. MWST)
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