Quellensteuerfälle und Berechnungen im internationalen Kontext – Vertiefungsseminar
Zulauf Consulting & Trading GmbHIm veröffentlichten Kreisschreiben Nr. 45 Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ist praktisch nichts über die internationalen Sachverhalte erläutert. Es wird jeweils nur auf die Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen.
Bezüglich Grenzgängerabkommen mit Italien musste Anfang 2025 für das Jahr 2024 die erste Jahresmeldung erfolgen. Beim DBA mit Deutschland sind Anpassungen vorgesehen. Die Unternehmen sind zudem immer mehr verpflichtet, Bescheinigungen für ihre Mitarbeitenden auszustellen.
Dieses Seminar fokussiert auf die Quellensteuerberechnungen im internationalen Kontext. Der Hauptfokus liegt auf den Grenzgängerabkommen. Grundlagenkenntnisse bei den Quellensteuern werden vorausgesetzt wie z.B. das Grundlagenseminar Quellensteuern.